XXIII.5.

5. Beschaffungsspezifikation

Praktische Qualitätskriterien – worauf man bei jeder Lebensmittelfamilie auf dem Etikett achten sollte und welche Zertifizierung auf einen hohen Wert für die Spenderernährung hinweist.

Funktion: Unterstützung der KaufentscheidungZiel: Qualitätsscreening für die SpenderernährungQuelle: EFSA, FDA, MSC/ASC, EWG, peer-reviewte VerfälschungstestsAktualisiert: 2026-06-02
🎯 Wozu dient dieser Anhang?

Die Lebensmittelliste allein genügt für die Planung der Spenderernährung nicht. Die Marktqualität ist äußerst heterogen: Derselbe Kapiteltitel ("natives Olivenöl extra", "Kombucha", "Nährhefe") kann höchste Qualität oder ein verfälschtes Imitationsprodukt bezeichnen.

Dieser Anhang liefert pro Familie eine kurze Karte: worauf auf dem Etikett zu achten ist, welche Zertifizierung auf einen hohen Wert hinweist und welches die zu meidenden Anzeichen sind. Die Spezifikationen wurden aus den Kontraindikations- und Qualitätsabschnitten der Kapitel von Food Sources v1.5 zusammengestellt.

I. Frisches Gemüse + IV. Frisches Obst

Bio gegenüber nicht bio: Die EWG-Liste "Dirty Dozen" weist eine hohe Pestizidbelastung auf – eine Bio-Wahl ist gerechtfertigt. Die Liste "Clean Fifteen" ist niedrig – Bio ist nicht nötig.

EWG-KategorieBeispiele aus dem BuchBio?
Dirty Dozen (hohe Pestizidbelastung)I.18 Spinat, IV.9 Erdbeere, IV.5 Weintraube, IV.1 Apfel, IV.8 MangoBio dringend empfohlen
Clean Fifteen (geringe Pestizidbelastung)I.2 Avocado, IV.7 Grüne Banane, IV.20 Ananas, I.10 Tomate (mit Schale), I.17 KohlNicht bio akzeptabel
GemischtI.5–I.7 Lauchgewächse, I.12 KarotteBio vorteilhaft, aber nicht entscheidend

Frisch gegenüber tiefgekühlt: Der Polyphenol- und Vitamin-C-Gehalt schockgefrorener Gemüse/Früchte ist oft höher als der der frischen Version, die einen langen Transport hinter sich hat. Aus Sicht der Spenderernährung sind sie eine gleichwertige Wahl.

Lokal gegenüber Import: Aus Sicht der Nitrat-NO-Achse (I.11 Rote Bete, I.18 Spinat, I.13 Rettich) ist frisch geerntetes Blattgrün wertvoller – eine saisonale lokale Quelle ist zu bevorzugen.

II. Hülsenfrüchte

Einweichen und Keimen: Die klassische Trockenform + 8–12 Stunden Einweichen + Garen verringert dramatisch den Gehalt an Phytat, GOS und Trypsininhibitor (Mubarak 2005 zur Mungbohne, Ghavidel 2007 zur Linse). Für FODMAP-empfindliche Personen bringen 12–24 Stunden Einweichen + großzügiges Spülen eine weitere Verbesserung.

Bio-Kennzeichnung: Vorteilhaft aus Sicht der GVO-Freiheitsgarantie (besonders bei Sojaderivaten; bei II.3 Bohne ist sie nicht relevant, da sie nicht gentechnisch verändert ist).

Dose gegenüber getrocknet: Hülsenfrüchte aus der Dose (BPA-freie Innenbeschichtung!) sind eine schnelle Lösung – der Na-Gehalt sollte geprüft werden. Eingeweichte + gekochte getrocknete Hülsenfrüchte sind geschmacklich reicher und bieten eine besser kontrollierte GOS-Verringerung.

Lupine (II.5): Allergen – EU-verpflichtende Allergenkennzeichnung (VO 1169/2011). Bei Erdnussallergikern ist das Anaphylaxierisiko erhöht (Kreuzreaktivität).

III. Nüsse und Samen

Roh gegenüber geröstet: Das Rösten verringert die Enzymaktivität, und ein Teil der Polyphenole geht verloren. Die rohe / "raw" / aktivierte (eingeweicht + getrocknet) Version hat einen höheren Gehalt an Bioaktivstoffen.

Aflatoxinrisiko (FDA 20 ppb): III.5 Erdnuss + III.11 Paranuss + III.6–III.7 Samen – bei feuchter Lagerung bildet Aspergillus flavus Aflatoxin. Die Suche nach einer geprüften Quelle ist zwingend. Vakuumverpackte, gekühlte Produkte sind sicherer.

Selen (III.11 Paranuss): Standortabhängig – Nüsse aus dem brasilianischen Amazonasboden enthalten 50–200 µg Se/Nuss; mexikanisch-bolivianische Quellen bis zu 1000 µg. Dosierung: 1–2 Nüsse pro Tag genügen (Se-UL = 400 µg).

Tahini, Mohnpaste, Mandelmus: Achten Sie auf Versionen ohne zugesetzten Zucker und ohne Öl (nur 100% Samen). Das Etikett "natürlich" ist keine Garantie.

V. Trockenfrüchte und Süßungsmittel

Sulfitfrei: SO₂ (E220) wird zur Farberhaltung verwendet – von asthmatischen oder sulfitempfindlichen Personen zu meiden. Achten Sie auf das Etikett "ungeschwefelt" / "natürliche Farbe": Die braune Farbe ist ein Zeichen natürlicher Trocknung (V.1 Trockenpflaume: hell = geschwefelt, dunkelbraun = natürlich).

Ohne Zuckerzusatz: V.2 Dattel, V.3 Rosine – Fabrikprodukte enthalten oft eine "Glukosesirupbeschichtung" oder "Puderzucker". Eine Liste mit "nur Frucht" auf der Rückseite.

Honigqualität (V.4):

  • Unpasteurisiert + lebend – nur diese enthält die Lactobacillus-Sporen und die vollständige Enzymmatrix
  • Manuka-Honig: zertifizierter MGO-Index (≥ 100 = mäßig, ≥ 400 = hoch)
  • Verfälschung (Zuckersirup): Achten Sie auf die Kristallisation – reiner Honig kristallisiert innerhalb von 2–6 Monaten
  • Säugling unter 1 Jahr: VERBOTEN (Botulismussporen)
VI. Pilze

Bio + auf Schwermetalle geprüft: Pilze sind Akkumulatoren – Cadmium, Blei und Quecksilber konzentrieren sich aus der Umgebung. Die EU-Bio-Zertifizierung (EG 834/2007) ist eine starke Garantie.

Frisch gegenüber getrocknet: Getrocknet = konzentrierteres β-Glucan + Ergosterol. Dunkel gelagert jahrelang haltbar.

Kultiviert gegenüber wild: Wild gesammelte Versionen von VI.9 Steinpilz und VI.5 Reishi weisen eine regionale Cäsium-137-/Schwermetallanreicherung auf (von Tschernobyl betroffene Zonen sind hoch). Bio-kultiviert ist sicherer.

Vitamin D (VI.2 Zuchtchampignon): UV-Licht ausgesetzte Pilze haben den 100-fachen D2-Gehalt normaler Pilze. Etikett "UV-behandelt".

Lentinan-Kapsel (VI.1 Shiitake): Als onkologisches Adjuvans ist pharmazeutische Qualität (i. v. Formulierung) erforderlich – alimentärer Shiitake ist nicht gleichwertig.

VII. Getreide

Bio + auf Glyphosat geprüft: Das Glyphosatspritzen vor der Ernte (Reifebeschleunigung) ist bei konventionellem Getreide erlaubt – EWG-Tests zeigen bei amerikanischem Hafer eine Positivrate von 70%. Bio = kein Glyphosat.

Vollkorn gegenüber ausgemahlen: Kleie + Keim (Ballaststoffe + Arabinoxylan + Ferulate) = die mikrobiomaktive Fraktion. Die Kennzeichnung "100% Vollkorn" ist zwingend – "Mehrkorn" ist keine Garantie.

Lange Sauerteigführung (VII.16): ≥ 12–24 Stunden Sauerteigreifung verringern das Fruktan und erhöhen die AXOS (Lappi 2010, Walton 2012). Fabrikbrot "mit Sauerteiggeschmack" ist NICHT gleichwertig.

Khorasan-Urweizen (VII.13): Geschützter Ursprung (Kamut® eingetragene Marke) – die RCTs von Sofi 2014 Br J Nutr beruhen auf dem Kamut-Standard. Generische "Khorasan"-Produkte weisen eine größere Qualitätsschwankung auf.

Quinoa (VII.9), Amarant (VII.12), Buchweizen (VII.10): Das Auswaschen der Saponine (mindestens 3-mal mit kaltem Wasser) ist zwingend, um die Bitterkeit zu entfernen. Das Etikett "vorgewaschen" genügt meist.

RS2 / RS3 (VII.14–VII.15): Maisstärke mit hohem Amylosegehalt (Hi-Maize® 260) ist standardisiert. Der RS3-Gehalt von hausgemachtem "gekochtem und abgekühltem Reis" ist mäßig reproduzierbar (12–24 Stunden bei 4 °C sind optimal).

VIII. Fermentiertes Gemüse + IX. Milchprodukte

Unpasteurisiert + lebend = entscheidende Unterscheidung:

EtikettennotationBedeutung
"Raw" / "Unpasteurized" / "Living"10⁷–10⁸ CFU/g lebende LAB – hoher Spenderwert
"Pasteurisiert"Lebende LAB im Wesentlichen 0 – nur postbiotische Matrix
Ungekühlt lagerfähig (Raumtemperatur)Pasteurisiert oder Konservierung mit viel Na
Gekühlt (4 °C)Erhält lebende LAB

Sauerkraut (VIII.1): "Milchsauer fermentiert" + gekühlte Lagerung. "Gesäuertes" Sauerkraut ist NICHT fermentiert – es enthält keine lebenden Mikroben.

Joghurt (IX.1): Der von der EFSA genehmigte Health-Claim gilt nur mit ≥ 10⁸ CFU/g lebender Starterkultur. "Wärmebehandelter Joghurt" – pasteurisiert, ohne lebende LAB. "Probiotischer Joghurt" (BB-12, DN-173 010) mit gesonderten stammspezifischen Claims.

Kefir (IX.2): Handwerklicher Ursprung aus Kefirknollen (30+ Arten) ≠ industrieller Kefir (5–10 standardisierte Stämme). Etikett "aus Kefirknollen hergestellt".

Kombucha (XV.28): "Traditionell gebraut" + Vorhandensein eines lebenden SCOBY. "Pasteurisierter Kombucha" ist nur eine postbiotische Matrix, ohne lebende Mikroben.

Gereifter Käse (IX.3): Rohmilch birgt ein Listerienrisiko – in der Schwangerschaft zu meiden. Aus pasteurisierter Milch gereifter Käse (Cheddar 12+ Monate) ist sicher.

X. Getränke (Tee + Kaffee)

Tee (X.1–X.9):

  • Bio = keine Pestizid- + Schwermetallkontamination (der chinesische Teeimport ist kritisch)
  • Ganzes Blatt > Teebeutelstaub (Polyphenolgehalt 2- bis 3-mal höher)
  • Matcha (X.1): Zeremonienqualität ("tea-grade") gegenüber Küchenqualität. Herkunftsabhängiger L-Theanin-Gehalt (die Region Uji ist die Spitze)
  • Pu-erh (X.5): Authentizität der Fermentation – Unterschied "Sheng" (roh) gegenüber "Shou" (gereift)

Kaffee (X.3):

  • Specialty / Single Origin = frische Röstung (≤ 4 Wochen) + viel Polyphenol
  • Entkoffeiniert: "Swiss Water Process" (CO₂ oder Wasser) gegenüber "lösungsmittelentkoffeiniert" (Methylenchlorid) – Ersteres ist zu bevorzugen
  • Filterkaffee > Espresso/türkischer Kaffee (wegen des Diterpengehalts – LDL-Anstieg)

Zichorienkaffee (X.4) und Zichorienwurzeltee (X.10): Der native Zichorieninulingehalt (EFSA-Schwelle von 12 g/Tag) ist nur mit nativem getrocknetem Zichorienpulver erreichbar – der geröstete Kaffeeersatz enthält nur ~ 0.5–2 g Inulin pro Tasse.

XI. Öle

Natives Olivenöl extra (XI.1) – VERFÄLSCHUNGSRISIKO:

  • Link Erhebung der UC Davis: 82% des kalifornischen Einzelhandels-EVOO waren verfälscht (oxidiert, raffiniert oder mit anderem Öl gemischt)
  • Anzeichen eines echten EVOO: neuseeländische / australische Zertifizierung > italienisches IGP > spanisches PDO > generisch
  • Polyphenolgehalt: "high-phenolic" EVOO ≥ 400 mg/kg (der bitter-pfeffrige Geschmack ist sein Zeichen)
  • Dunkles Glas ist zwingend – Licht oxidiert es
  • Datum der frischen Pressung (das "mindestens haltbar bis" ist NICHT dasselbe wie das Pressdatum)

Avocadoöl (XI.7): Link US-Erhebung: Von 22 Produkten waren 4 echtes "extra virgin" – 82% Verfälschung. Neuseeländisches / australisches PDO zu bevorzugen.

Leinsamenöl (XI.4): Eine mit Tocopherol oder Rosmarinextrakt stabilisierte Version – 1 Woche bei Raumtemperatur, 4–6 Wochen im Kühlschrank. "TBHQ-stabilisiert" ist ein Zeichen schlechter Qualität.

Kürbiskernöl (XI.8): "Steirisches Kürbiskernöl g.g.A." (PGI) eingetragene Marke – authentische steirische Herkunft. Generisches Kürbiskernöl kann eine Mischung sein.

Kokosöl (XI.6): "Virgin" / "kaltgepresst" > "RBD" (raffiniert-gebleicht-desodoriert). Doch laut dem AHA-Advisory von Sacks 2017 ist es in Alltagsmengen NICHT empfohlen.

XII. Fisch

MSC (Marine Stewardship Council) / ASC (Aquaculture Stewardship Council) – die wichtigsten Marker für Nachhaltigkeit.

Quecksilberrangfolge (FDA-Kategorien):

KategorieBeispieleSchwangerschaft
Best Choices (2- bis 3-mal pro Woche)XII.4 Forelle, XII.5 Hering, XII.6 Sardine, XII.8 Lachs, XII.11 Kabeljau, XII.12 Plattfisch-Seezunge-Scholle, XII.2 Muschel-AusterSicher
Good Choices (1-mal pro Woche)XII.7 Weißer Thun "white", XII.7 Gelbflossenthun, XII.12 Atlantischer HeilbuttMäßig
AvoidXII.7 Roter Thun/Großaugenthun, XII.10 Königsmakrele (≠ Atlantische), XII.13 AalVerboten

Wildlachs gegenüber Zuchtlachs (XII.8): Das Nährstoffprofil ASC-zertifizierter norwegischer / schottischer / färöischer Zucht = gleichwertig mit wildem Atlantiklachs. Chilenische und industriell unterentwickelte Quellen sind zu meiden.

Kühlkettensichere Lagerung: Fette Fische (XII.5 Hering, XII.7 Thunfisch, XII.10 Makrele) sind bei schlechter Kühlung von einer Scombroidvergiftung bedroht. Frisch oder frisch tiefgefroren + mit eigener Kühlkette ist sicher.

Kaviar / Fischrogen (XII.9):

  • CITES Anhang II schützt den Wildstör – nur Kaviar aus Störzucht ist akzeptabel
  • Wilder alaskischer Rotlachs-/Silberlachs-Ikura MSC-zertifiziert: eine erschwingliche Alternative

Lebertran: Retinolgehalt (1 TL ≈ 12 µg Vitamin A) – in der Schwangerschaft höchstens 1 TL pro Tag; das Stapeln weiterer Retinolquellen ist gefährlich.

XIII. Ballaststoffe / Präbiotika

Psyllium (XIII.1): "Whole husk" und "Pulver" haben eine unterschiedliche Viskosität. Der indische PGI-Ursprung (`Plantago ovata`) ist der Standard. Bei der Pulverform ≥ 1–2 Gläser Wasser – Risiko einer Speiseröhrenblockade!

Konjak (XIII.2):

  • "Glucomannanpulver" / "Kapsel": AKZEPTABEL mit reichlich Wasser
  • "Konjac Jelly Cups" im Mini-Plastikbecher: LinkErstickungstodesfälle bei Säuglingen und älteren Menschen. ABSOLUT ZU MEIDEN.

Gummi arabicum (XIII.3): EFSA E414 GRAS. Ursprung "Acacia senegal" oder "Vachellia seyal" – niedrige Viskosität, leicht in Getränke/Joghurt einzurühren.

Agaveninulin (XIII.4): FDA "no questions" GRAS (GRN 1019, 2023). "Agavensirup" ≠ "Agaveninulin" – der Sirup ist ein fruktosereiches Süßungsmittel, KEIN Ballaststoff.

XIV. Algen

Eine Jodstandardisierung ist zwingend – der µg/g-Wert sollte auf dem Etikett erscheinen. Eine Algenmischung ohne Standardisierung ist ein Schilddrüsenrisiko.

Spirulina (XIV.2) – Kontaminationsrisiko:

  • Wilde Spirulina: Microcystinrisiko durch Kontamination mit anderen Cyanobakterien
  • Kontrollierte Kultivierung in Innenräumen / geschlossenen Systemen (Hawaii, Kalifornien, Griechenland, Taiwan) – sicher
  • Drittgeprüftes Produkt (Schwermetalle + Microcystin)
  • KEINE B12-Quelle (Pseudo-B12 ist beim Menschen inaktiv)

Chlorella (XIV.3):

  • "Broken cell wall" / BCW / CCW / mikronisiert = zwingend (unaufgeschlossene Chlorella wird kaum resorbiert)
  • Eine aktive B12-Quelle nur bei bestimmten japanischen Stämmen (sollte auf dem Etikett erscheinen)

Nori (XIV.4): Geröstetes "Yaki-Nori" für maximalen B12-Erhalt. Kühle, dunkle Lagerung.

Hijiki (XIV.6) – Warnung von UK FSA, FSANZ, Kanada und Neuseeland: Hoher Gehalt an anorganischem Arsen (10–80 mg/kg). Die klinische Nutzen-Risiko-Abwägung ist stark negativ – andere Algen (Wakame, Arame) sind zu bevorzugen.

Kombu (XIV.1): Einweichen (30–60 Minuten) + Garen (15 Minuten) laugen 99% des Jods in die Kochflüssigkeit aus – ein regelmäßiger Verzehr von Kombu-Dashi ist zu meiden.

XV. Gewürze

Bio + auf Blei geprüft (KRITISCH):

  • Kurkuma (XV.1): Bei bangladeschischem und indischem Kurkuma kommt eine Bleizugabe vor (zur Verstärkung der gelben Farbe) – Link. Eine kontrollierte Quelle ist zwingend.
  • Gewürzpulver allgemein: EU-Verordnung Pb < 0.1 mg/kg; eine Drittprüfung wird empfohlen.

Ganz gegenüber gemahlen: Der Gehalt an ätherischen Ölen ganzer Gewürze bleibt bei der Lagerung 5- bis 10-mal länger erhalten als bei gemahlenen. Frisch gemahlen = höhere bioaktive Wirkung.

Lavendel (XV.25): Die klinische Dosis ist das standardisierte Silexan® (80 mg/Tag oral) – alimentärer Lavendeltee hat ein anderes Profil.

Safran (XV.30): Verfälschung (Färberdistel, Kurkuma) ist häufig. "DOQ Mancha" (spanisch) / "Pampore" (kaschmirisch) PGI-Zertifizierung. Crocin (roter Farbstoff) mit ISO-3632-Qualitätseinstufung (Kategorie I = Spitze).

Sternanis (XV.14): Illicium verum (chinesisch) und Illicium anisatum (japanisch, neurotoxisch) sind makroskopisch schwer zu unterscheiden. Für kommerzielle Chargen ist eine GC-MS-Identifizierung zwingend.

Vanille: Madagaskar-Bourbon-Vanille (Vanilla planifolia) PGI – "Vanillin" (synthetisch) ist nicht gleichwertig.

XVI. Kakao + XVII. Eier

Zartbitterschokolade (XVI.1):

  • ≥ 70% Kakaoanteil = Niveau des EFSA-Endothel-Claims (200 mg Flavanol/Tag)
  • Cadmiumkontamination: Lateinamerikanischer (ecuadorianischer, peruanischer) Kakao hat aus dem Vulkanboden einen höheren Cd-Gehalt. EU 2019/Verordnungen Cd < 0.8 mg/kg für Zartbitterschokolade
  • "Dutch process" / alkalisierter Kakao: Flavanolgehalt um 50–80% verringert (Miller 2008 J Agric Food Chem)
  • Single Origin > Blend: charakteristischeres Profil + Rückverfolgbarkeit

Hühnerei (XVII.1):

  • Ungarischer Schalencode (0–3): 0 = Bio, 1 = Freiland, 2 = Bodenhaltung mit Einstreu, 3 = Käfig
  • Bio (0) + Freiland (1) als Qualität für die Spenderernährung zu bevorzugen
  • Omega-3-angereichert (XVII.3): ALA gegenüber EPA+DHA – die langkettige Fraktion sollte auf dem Etikett erscheinen (klinisch relevant)

Eiergröße: Das Eigelb eines größeren Eis (M, L, XL) ist nicht proportional größer – aus Sicht des Spenderwerts hat Medium (M) ein besseres Eigelb-Eiweiß-Verhältnis.

XVIII. Bienenprodukte

Gelée royale (XVIII.1):

  • 10-HDA-Gehalt ZWINGEND auf dem Etikett – frisch/gefroren: 1.4–2%, abgelaufen: < 0.3%
  • Gefrorene Lagerung > gekühlt > Raumtemperatur
  • Ein Allergenwarnhinweis ist zwingend (australische Regulierung seit 1999)

Propolis (XVIII.2):

  • Herkunft: europäisch (Birke/Pappel/Weide), brasilianisch grün (Baccharis), brasilianisch rot (Dalbergia) – unterschiedliche Bioaktivstoffprofile
  • CAPE-Standardisierung (Kaffeesäure-Phenethylester) für den europäischen Typ
  • Artepillin-C-Standardisierung für das brasilianische grüne
  • Kontaktdermatitisrisiko (1–3%) – Epikutantest bei der ersten Anwendung

Blütenpollen (XVIII.3):

  • Säugling unter 1 Jahr: VERBOTEN (Botulismussporen)
  • Sortenpollen gegenüber Mischblütenpollen – botanische Herkunft auf dem Etikett
  • Anaphylaxierisiko → erste Anwendung mit einer kleinen Dosis

Zur Honigqualität siehe: Kapitel V.4 Honig.

XIX. Sprossen – KRITISCHE Sicherheitsspezifikation

FDA Consumer Advisory (1999, erneuert 2009): "Eating raw sprouts could be risky."

Für schwangere / immunsupprimierte / säuglings- / ältere Patienten: ROHE SPROSSEN SIND VERBOTEN. Nur gründlich gegart (≥ 75 °C Kerntemperatur) dürfen sie verzehrt werden.

Rangfolge des Salmonellen-/E.-coli-Risikos bei Sprossen:

KapitelRisiko
XIX.2 AlfalfasprossenAm höchsten – 22+ dokumentierte CDC-Ausbrüche (1995–2009) + SLE-Syndrom (Malinow 1981 Science)
XIX.3 MungbohnensprossenHoch – deutscher EHEC-O104:H4-Ausbruch 2011
XIX.5 LinsensprossenMäßig – traditionelles persisches kurzes Garen
XIX.1 BrokkolisprossenMäßig – schützende Sulforaphanwirkung

Selbst keimen: Nur aus drittgeprüftem Saatgut, in einem Glasbehälter, 2-mal täglich gespült. Niemals für kommerzielle Lebensmittelzwecke.

XIX.1 Brokkolisprossenextrakt (Kapsel): Standardisierter Sulforaphangehalt (Nutramax SGS®, BroccoMax®) – klinische Dosis 10–30 mg Sulforaphanäquivalent.

XX. Knochenbrühe + Kollagen + XXI. Hefen

Knochenbrühe (XX.1):

  • Knochen aus Weidehaltung / Grasfütterung > industrielle Käfighaltung
  • 8–24 Stunden Kochzeit + Essigsäure (eine saure pH-Matrix löst das Kollagen)
  • Bio-Deklaration + lokale Quelle zu bevorzugen
  • In einem Glasbehälter gelagert, gefroren haltbar
  • Vorverarbeitetes "Knochenbrühenpulver" ist oft eine Maltodextrinverdünnung – das Lesen des Etiketts ist zwingend

Kollagenhydrolysat (XX.2):

  • Typ I + III = Haut-Haar-Nägel (Proksch-2014-Dosis: 2.5 g/Tag)
  • Typ II = Gelenke (UC-II nicht denaturiert 40 mg/Tag, Bello 2006 hydrolysiert 10 g/Tag)
  • Rind aus Weidehaltung / Grasfütterung > Schwein > Huhn (verringertes Allergenrisiko)
  • Marines Kollagen / Fischhautgelatine (XX.3) – für Fischallergiker VERBOTEN

Nährhefe (XXI.1):

  • B12-angereicherte Kennzeichnung ZWINGEND – die nicht angereicherte Version hat einen vernachlässigbaren B12-Gehalt
  • Kennzeichnung inaktiviert (hitzedeaktiviert) – nicht gärend
  • Eine Tagesdosis von 2 EL (≈ 16 g) deckt den B12-Bedarf

Bierhefe (XXI.2):

  • Entbittert = geschmacklich neutralisiert (Hopfensäuren entfernt)
  • KEINE B12-Quelle – ein verbreitetes Laienmissverständnis
  • Saccharomyces boulardii ≠ Bierhefe – ein probiotisches Präparat, klinisch verwendet (Florastor, Enterol)
🔍 Allgemeine Kaufgrundsätze

Reihenfolge des Etikettenlesens:

  1. Zutatenliste (Reihenfolge = absteigend nach Menge)
  2. Zertifizierungen (Bio / MSC / ASC / PDO / PGI / Fair Trade)
  3. Herkunft / Ursprungsland
  4. Lagerhinweis (gekühlt / dunkel / gefroren)
  5. Ablaufdatum + Press-/Röstdatum (falls vorhanden)

Zu meidende Anzeichen:

  • "Natürliches Aroma" – oft synthetisch
  • "Pflanzenöl" ohne konkrete Quellenangabe – geringere Qualität
  • "Zuckerfrei" → Polyalkohol (bei IBS ein FODMAP!)
  • Fehlen eines Allergenwarnhinweises für bestimmte Allergene (Senf, Sesam ab 2023)

Verschärfung des Spenderernährungsprotokolls: Für Patienten im Spenderprogramm ist die Lebensmittelqualität entscheidend. Das Etikett "Bio" ist eine Mindestschwelle; Produkte, die von Dritten (unabhängiges Labor) auf Schwermetalle + Pestizide geprüft wurden, sind zu bevorzugen. Die "Slow Food"-Bewegung und die "Eat Real"-Zertifizierungen weisen auf eine ähnliche Qualität hin.

📌 Aktualisierungshinweis

Die Spezifikationen geben den Stand vom 2026-06-02 wieder. Markt und Regulierungsumfeld verändern sich fortlaufend:

  • Neue EU-Pestizidnormen (Aktualisierungen der VO 396/2005)
  • Aktualisierungen der FDA Import Alerts (besonders 33-15 Konjak; Bleigehalt in Tee/Gewürzen)
  • Jährliche Aktualisierung der EWG Dirty Dozen / Clean Fifteen
  • MSC-/ASC-Statusänderungen (Bestandserholung)

Als Teil des Spenderprogrammprotokolls wird eine jährliche Überprüfung empfohlen.

Die Anhänge A + B + C zusammen ermöglichen eine vollständige klinische Entscheidungsunterstützung: A = worauf wir mikrobiologisch abzielen → B = was bei dem jeweiligen Zustand nicht verwendet werden darf → C = in welcher Qualität es zu beschaffen ist.


PG
Lebensmittel-Handbuch · Autoren: Dr. Patay Gábor — Arzt, Mikrobiota-Spezialist · Dr. Bezzegh Attila — ärztlicher Direktor, klinischer Mikrobiologe · Dra. Anna Munar — Ärztin, Exposom-Spezialistin
MicroBiome Bank — medizinisch geprüfte Fachinhalte. Letzte Aktualisierung: 2026.